Eine Investition die sich lohnt
Baugutachten
Für den Kauf einer Immobilie oder bei Mängeln in der Ausführung einzelner Gewerke beim Hausbau oder bei der Sanierung, ein Baugutachten durch einen Sachverständigen gibt Auskunft über den Zustand einer Immobilie und listet eventuelle Mängel auf. Mängel, die ein Laie leicht übersehen kann. Im Kauf-Gutachten wird der Zustand der Immobilie detailliert beschrieben und der Verkehrswert ermittelt, in Form des gesetzlich nominierten Wertermittlungsverfahren.
Durch verdeckte Mängel bei Bestandsimmobilien, mangelhafte Planung beim Neubau oder schlampige Arbeit in der Ausführung der Gewerke verursachen jährlich Milliardenschäden. Gutachten müssen Aufschluss über Art und Umfang der Mängel geben, Vorschläge zur Beseitigung der Mängel bzw. Sanierung beinhalten. Ferner kann ein Gutachten auch Umfang der Kosten beinhalten, wenn es sich z. B. um ein Gerichts- oder Schiedgutachten handelt.
Rechtsstreit mit Baunternehmen
19 %
Verzögerung im Bau
44 %
Handwerksfirmen gewechselt
23 %
Mängel in der Planung
20,6 %
Fehler bei der Bauleitung
25,2 %
Mängel in der Bauausführung
45,1 %
In einem Gutachten nehmen wir Stellung zu Mängeln und Schäden aus unsachgemäßer Bauausführung bei Neubauten oder Sanierungen. In der Stellungnahme wird auch die Ursache der Mängel bzw. Schäden ermittelt und der technische Verantwortlichkeiten festgestellt. In der gutachterlichen Stellungnahme zeigen wir unserem Kunden Sanierungsmöglichkeiten auf und ermitteln eine ungefähre Kostenübersicht.
Bei Gutachten wird unterschieden in Privat-, Schieds-, Versicherungs- und Gerichtsgutachten. Privatgutachten können vom Bauherrn, Bauträger, Verwaltungen, Firmen oder Organisationen in Auftrag gegeben werden und sind meist Grundlage für eine Medation zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Gewerk. Bei Versicherungsgutachten dient das Gutachten zur Bewertung von Schäden und dessen Kosten, die für die Beseitigung erstattet werden müssen. Das Gerichtsgutachten dient der Entscheidungsfindung, ob angezeigte Mängel vorhanden sind und ob der Mangel beseitigt werden muss.
Bei dieser Form von Gutachten handelt es sich um ein gerichtlich anerkanntes Vollgutachten. Es enthält eine detaillierte Darstellung der Bewertungsimmobilie sowie beinhaltet eine ausführliche Begründung der Wertsteigerung/-minderung. Diese Art von Gutachten werden bei Immobilienverkäufe, Erbschaft, Scheidung oder bei einer Schenkung z. B. für Gütertrennung oder zur Ermittlung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer erforderlich.
Die kostengünstigere Art von Gutachten ist eine Mündliche Stellungnahme. Diese Form von Gutachten kommt bei Eigentümer in Frage, die zugleich Nutzer sind und kein aufwändiges schriftliches Gutachten benötigen. Sie können mit einer mündlichen Stellungnahme die Ursache eines Schadens erfahren, um eine nachhaltige Sanierung durchführen zu können. Ein mündliches Gutachten kommt meist bei Schimmelbefall, Wasser- und Sturmschäden oder bei Mängeln in Mietwohnungen zum Tragen.